Überblick.
- Mindestförderung: 500 €
- Maximale Förderung: bis zu 2.375 €
- Förderung für Speicher mit einer Mindestspeicherkapazität von 5 kWh
- Förderung für Speicher, welche in Kombination mit einer neuen PV-Anlage gekauft wurden
Allgemeines zur Förderung.
Gefördert wird…
Erst- oder Ergänzungsinstallation einer PV-Anlage mit einer nutzbaren Kapazität von mindestestens 3kWh. Das Nachrüsten bestehender PVA mit Heimspeicher ist in der Förderung nicht geplant. Die Mindestförderung liegt bei 500 € für eine 5 kWp Photovoltaikanlage. Für jede weitere Kilowattstunde Kapazität erhält der Antragsteller zusätzliche 75 €. Die Speicherförderung kann mit bestehenden Programmen kombiniert werden.
Voraussetzung für eine Förderung
- Erst – oder Ergänzungsinstallation einer PV Anlage
- Nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh
- Batterieschnittstelle zur Kommunikation und Fernsteuerung
- Intelligentes Energiemanagementsystem
- Speichersystem Zeitwertersatzgarantie von über 10 Jahren
Ist die Kapazität des Speichers höher als die der Photovoltaikanlage, wird der Speicher nur gering gefördert. Ist die Kapazität des Speichers geringer als die der PV-Anlage, wird der Wert des Speichers als Berechnungsgrundlage verwendet. Für die volle Förderung muss eine Photovoltaik Anlage mit einer Nennleistung im Verhältnis von mindesten 1:1 installiert werden.
Der Online-Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind nachträglich nicht förderfähig. Die Antragsunterlagen müssen spätestens 2 Monate nach Einreichung des Online Antrags eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
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