Photovoltaik Förderung in Berlin. Zu sehen ist das Brandenburger Tor - Klarsolar

Ihre Photovoltaikspeicher Förderung in Berlin.

Überblick.

  • 300 € je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichersystems
  • Maximal 15.000 € pro Stromspeichersystem
  • 300 € Bonus bei prognosebasierter Betriebsstrategie

Allgemeines zur Förderung.

Gefördert wird…

Ab dem 01.10.2019 können Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nur bei einer neu errichteten PV-Anlage greift die Förderung. Das Verhältnis von Nennleistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird nicht gefördert. Das heißt, dass auch größere Speicher anteilig gefördert werden können. Davon kann abgesehen werden, wenn sie mit dem Solarstrom ihr Elektrofahrzeug laden. Die Anlage muss außerdem drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Eigenbauten sind nicht zugelassen.

 

Voraussetzung für eine Förderung

Mit den Maßnahmen darf vor der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, noch nicht begonnen worden sein. Wenn dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wird, entsteht kein Anspruch auf eine Förderung.

  • Beginn des Vorhabens auf eigenes Risiko
  • Photovoltaikanlage ohne Speicher ist nicht möglich
  • Reparaturen oder Ersatzteile werden nicht gefördert.
  • Ab Januar 2020 sind Anträge ausschließlich elektronisch über das Antragsportal der IBB Business Team GmbH zu stellen.
  • Maximal 50% der installierten Leitung darf am Netzanschlusspunkt eingespeist werden. Dem Netzbetreiber muss möglich sein das zu kontrollieren.

Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier.

 

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