Überblick.
Beantragen von Zuschüssen im Solar-Speicher-Programm nicht mehr möglich.
Batteriespeicher
- 100 € / kWh
- Maximale Förderhöhe: 1.000 € für Privatpersonen
- Maximale Förderhöhe für Gemeinden, Unternehmen o.ä: 10.000 €
- Speicherkapazität beträgt mindestens 5 kWh
- Leistung der neu errichtenden PV-Anlage beträgt mindestens 5 kWp
Wallbox / Ladepunkt
- Start: noch unbekannt
- Förderhöhe: 500 € pro Ladepunkt
- Wallbox muss in Verbindung mit einem förderfähigen Batteriespeicher stehen
- Förderung kann nicht mit dem KfW Förderprogramm für Ladestationen kombiniert werden
Allgemeines zur Förderung.
Gefördert wird…
Speicher für private Haushalte werden mit je 100 € / kWh gefördert. Die Obergrenze liegt hierbei bei 1.000€. Die Mindestspeicherkapazität muss 5 kWh betragen. Die in Verbindung stehende Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 5kWp erzeugen können.
Speicher für Gemeinden und Schulen werden ebenfalls mit je 100 € / kWh gefördert. Die Obergrenze liegt bei 10.000 €. Um eine Förderung zu beantragen, muss der Kauf des Speichers in Verbindung mit einer neuinstallierten Photovoltaikanlage stehen. Die Speicherkapazität muss hierbei mindestens 10 kWh betragen.
Wichtig ist, dass der Antrag nur berücksichtigt wird, wenn dieser vor der Auftragsvergabe, oder dem Kauf eingereicht wird. Jede PV-Anlage, die vor der Bewilligung in Auftrag genommen wird, kann nicht mehr gefördert werden.
Voraussetzung für eine Förderung
Die Förderung gilt für Speicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Neue Speicher, die für bestehende Photovoltaikanlagen installiert werden, sind nicht Teil der Förderung. Gefördert werden private Haushalte sowie Gemeinden und Schulen.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
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