Teilnahmebedingungen Klarsolar Empfehlungsprogramm

Teilnahmebedingungen Klarsolar Empfehlungsprogramm

1. Allgemeines

Die Klarsolar GmbH (im Folgenden „klarsolar“) veranstaltet die Aktion „Klarsolar Champions“, eine Kundenwerbeaktion. klarsolar behält sich ausdrücklich das Recht vor, zumutbare Änderungen sowohl am Empfehlungsprogramm als auch an den aufgeführten Teilnahmebedingungen vorzunehmen (z.B. an der Teilnahmeberechtigung, hinsichtlich der Höhe der Empfehlungsprämie, dieses Programm mit einem anderen Empfehlungs- oder Kundenbindungsprogramm zu ersetzen und/oder das Programm insgesamt zu beenden). Das Empfehlungsprogramm unterliegt deutschem Recht. Wenn klarsolar die Teilnahmebedingungen ändert, werden sie veröffentlicht unter https://klarsolar.de/teilnahmebedingungen_empfehlung/. Die geänderten Teilnahmebedingungen treten nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Klarsolar GmbH (Frieda-Fromm-Reichmann-Str. 2-4 | 69126 Heidelberg) ist für das Empfehlungsprogramm im Sinne des Art. 4 Nr. 7 verantwortlich. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte per E-Mail an datenschutz@klar-solar.de.

2. Teilnahmeberechtigung

Eine Teilnahme am klarsolar Empfehlungsprogramm ist zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Teilnehmende des Empfehlungsprogramms können ausschließlich Personen sein, die bereits Kunden von klarsolar sind. Die Person, die klarsolar einer anderen Person empfiehlt gilt im Folgenden als „Empfehlungsgeber“ und die Person, der klarsolar empfohlen wird, als „Empfehlungsnehmer“.
Die Teilnehmer müssen über 18 Jahre alt sein und über einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland verfügen. Diese Regeln gelten sowohl für den Empfehlungsnehmer als auch für den Empfehlungsnehmer. Empfehlungsnehmer dürfen sich nicht selbst empfehlen.
Empfehlungsgeber dürfen niemanden aus demselben Haushalt empfehlen.
klarsolar-Mitarbeiter sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Empfehlungsgeber verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten von Empfehlungsnehmern nur unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften zu verwenden. Die Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in den den Datenschutzbestimmungen.

3. Ausschluss & Beendigung des klarsolar- Empfehlungsprogramms

klarsolar behält sich vor, das Empfehlungsprogramm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden, insbesondere dann, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gesichtspunkten nicht gewährleistet werden kann. Das Anwerben ist beschränkt auf die Werbung von bis zu drei weiteren Personen. Der Empfehlungsgeber ist nicht berechtigt, im Namen von klarsolar aufzutreten, Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen sowie unwahre Behauptungen abzugeben oder falsche Angaben zu machen. Nach vorheriger Absprache mit klarsolar sind weitere Werbungen möglich. Bei Verstößen gegen die Regel zum massenweisen Anwerben (z.B. über Vermittlerportale, Bots, Massen-E-Mails, Blogs, soziale Medien etc.) sowie falscher Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel ebenso bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält klarsolar sich vor, den jeweiligen Empfehlungsgeber vom Empfehlungsprogramm auszuschließen und/oder Prämien zurückzufordern. Dieses Angebot gilt nur in Deutschland und ist freibleibend. Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionsangeboten kombinierbar.

4. Vorgehensweise

Empfehlungsgeber: Um klarsolar jemandem zu empfehlen, müssen sich Empfehlungsgeber ihren individuellen klarsolar Empfehlungscode nutzen. Hierfür muss das Klarsolar Kundenportal besucht werden. Der Empfehlungscode kann als Link vom Empfehlungsgeber an klarsolar-Interessenten versendet werden, soweit diese teilnahmeberechtigt sind. Der Empfehlungscode gilt für unbestimmte Zeit und ist an die E-Mail-Adresse des Empfehlungsgebers gebunden. Der Empfehlungsgeber kann diesen Link beliebig oft verwenden (ausgeschlossen ist das massenweise Anwerben, siehe vorstehend „Ausschluss & Beendigung des klarsolar Empfehlungsprogramms“). Der Empfehlungsgeber verpflichtet sich, den Empfehlungslink nur an einen Empfänger zu versenden, der zuvor gegenüber dem Empfehlungsgeber nachweislich ihre Einwilligung erteilt haben, einen Empfehlungslink zu erhalten.
Empfehlungsnehmer: Der Empfehlungsnehmer erhält vom der Empfehlungsgeber einen Link, der zum einem unverbindlichen Produkt-Konfigurator führt. In diesem Konfigurator ist der Empfehlungscode des Empfehlungsgebers hinterlegt. Die unverbindliche Anfrage des Empfehlungsnehmers zum Kauf einer Photovoltaikanlage kann ausschließlich über die Website erfolgen, zu welcher der Empfehlungslink weiterleitet.

5. Prämienauszahlung

Die Geldprämie des Empfehlungsgebers und die Gutschrift des Empfehlungsnehmers betragen jeweils 225 Euro. Die Geldprämien für Empfehlungsgeber und Empfehlungsnehmer ergeben zusammen eine Gesamtprämie von 450 Euro („450-Euro-Aktion“).

Zusätzlich erhält sowohl der Empfehlungsgeber als auch der Empfehlungsnehmer jeweils einen Gutschein im Wert von 25 Euro. Die Art des Gutscheins (z. B. Händler/Plattform) sowie dessen Einlösebedingungen richten sich nach den jeweils gültigen Aktionsbedingungen von klarsolar und dem jeweiligen Gutscheinanbieter.

Die Auszahlung der Geldprämie an den Empfehlungsgeber erfolgt per Überweisung, die Gutschrift des Empfehlungsnehmers wird von der Rechnung des Photovoltaik-Projekts abgezogen. Die Gutscheine werden nach erfolgreicher Teilnahme am Empfehlungsprogramm in der von klarsolar vorgesehenen Form (z. B. per E-Mail als Gutscheincode) bereitgestellt.

Ein Anspruch auf Bar-Auszahlung der Geldprämie und der Gutscheine besteht nicht; sie sind nicht übertragbar oder verhandelbar. Die Auszahlung der Geldprämie erfolgt in Euro. Berechtigt zur Auszahlung der Geldprämie und zur Inanspruchnahme der Gutscheine ist nur, wer nicht gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.

Der Anspruch auf Auszahlung der Geldprämie sowie auf die Bereitstellung der Gutscheine für Empfehlungsnehmer und Empfehlungsgeber entsteht mit Ablauf der Widerrufsfrist des Angebots des Empfehlungsnehmers und unter der Voraussetzung, dass der Vertrag über die Photovoltaikanlage nicht widerrufen oder aus anderen Gründen rückabgewickelt wird.

 

6. Haftungsausschluss

klarsolar haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen oder Ausfall der Telekommunikationsdienste, für unrichtige oder rechtswidrige Angaben der Empfehlungsgeber oder Empfehlungsnehmer, Verluste oder Löschung von Daten, Viren oder Schäden, die in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden von klarsolar (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

7. Schlussbedingungen

Mit der Teilnahme am klarsolar Empfehlungsprogramm bestätigen die Teilnehmenden die Kenntnis der entsprechenden Datenschutzbestimmungen. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit deutscher Gerichte sowie dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtstand ist der Sitz von klarsolar. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an info@klar-solar.de.

 

Stand: Juni 2023

 

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