Überblick.
- Neu errichtete Speicher werden bis zu 30% gefördert
- Maximal 5000€ je Vorhaben
- Ladepunkte für E-Fahrzeuge werden einmalig mit 1000€ gefördert
Allgemeines zur Förderung.
Gefördert wird…
Sachsen-Anhalt fördert mit dem Speicherförderprogramm die Beschaffung und Errichtung eines Stromspeichers für Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp. Mieterstrommodelle werden bis zu einer installierten Leistung von 100 kWp gefördert. Dies gilt für bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Maximum beschränkt sich bei 5000€ pro Vorhaben.
Es gibt außerdem einen einmaligen Bonus von bis zu 1000€ pro Ladepunkt für E-Fahrzeuge (Charger) mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 kW.
Voraussetzung für eine Förderung
Stichtag für die Antragstellung sind der 18.10.2019, 31.03.2020, 31.03.2021
Sofern das Antragsvolument die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überschreitet, wird anhand der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge entschieden. Die Förderung gilt nur in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage, die installiert oder einer bestehenden PVA, dessen Leistung verdoppelt wird. Die PV-Anlage wird hierbei nicht gefördert.
- Mind. 10 Jahre Zeitwertersatzgarantie für Batterien
- 5 Jahre Zweckbindung
- Mind. 50% Eigenverbrauchsanteil des Jahresverbrauchs
- Das Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mind. 1,2 kWp je 1 kWh betragen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und die Antragsformulare erhalten Sie hier.
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