Ihre Photovoltaikspeicher Förderung in Niedersachsen.

Überblick.

Batterie:

  • Förderung: Bis zu 40 % der Speicherkosten
  • In Kombination mit neu zu errichtenden oder ergänzenden PV-Anlage
  • Leistung der neuen oder ergänzenden PV-Anlage beträgt mindestens 4 kWp

Bonus:

  • 500 € für neue Ladestation / Wallbox
  • 800 € für PV-Anlagen größer als 10 kWp
  • 20 € pro m² für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen
  • Maximale Förderhöhe: 50.000 €
  • Antragsschluss: 30.09.2022

 

 

Allgemeines zur Förderung.

Gefördert wird…

Die Installation von stationären Photovoltaikspeicher. Gefördert werden jedoch nur Photovoltaikspeicher, welche in Verbindung mit einer neu zu errichtenden oder ergänzenden Photovoltaikanlage gekauft werden. Die Mindestleistung der Photovoltaikanlage sollte mindestens 4 kWp betragen. Liegt die Leistung der Photovoltaikanlage über 10 kWp erhalten Sie neben dem Batterie Zuschuss noch 800 € Bonus dazu. Entscheiden Sie sich neben einem Batteriespeicher auch für den Erwerb einer Ladestation/Wallbox für Ihr E-Auto erhalten Sie auch für dieses Vorhaben einen einmaligen Bonus von 500 €. Gefördert werden nur natürliche Personen.

 

Voraussetzung für eine Förderung

Das Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mind. 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Achten Sie darauf vor der Zustimmung noch noch nicht mit den Maßnahmen zu beginnen, andernfalls entfällt die Förderung. Spätestens 12 Monate nach Projektschluss müssen die erbrachten Leistungsnachweise vorgelegt werden.

Weitere Informationen zur Förderung finden sie hier.

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