Photovoltaik Förderung in Nordrhein-Westfalen. Zu sehen ist die Architektur in Düsseldorf - Klarsolar

Ihre Photovoltaikspeicher Förderung in Nordrhein-Westfalen.

Überblick.

  • Förderhöhe 100 €/kWh
  • Maximale Förderhöhe: 75.000 €
  • Batteriespeicher nur in Kombination mit neu zu errichtenden PV-Anlage

Allgemeines zur Förderung.

Gefördert wird…

Speicher für Privatpersonen, freiberuflich Tätige und Unternehmen, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage. Für bestehende Anlagen, entfällt die Möglichkeit eine Speicherförderung.
Die Batteriespeicher werden mit je 150 € pro kWh gefördert.

 

Voraussetzung für eine Förderung

Die Fördermöglichkeit beschränkt sich auf eine Photovoltaikanlage mit einem Speicher pro Standort.
Es ist Ihnen gestattet nach der Antragstellung und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides, unter Einhaltung der Nebenbestimmungen mit Ihrem Projekt zu starten. Die Nebenbestimmungen erhalten Sie nach der Antragstellung per Mail. Der vorzeitige Beginn gilt jedoch nicht als Argument für eine spätere Förderung. Die Entscheidung über Ihren Förderantrag erfolgt erst nach vollständiger Prüfung der eingereichten Unterlagen. Nach Erhalt Ihres Kostenvoranschlag, können Sie diesen mit dem Online Formular bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen.

Weitere Informationen zur Förderung finden sie hier.

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