Das Erneuerbare Energien Gesetz (kurz: EEG) hat sich als Kurzversion eingebürgert. Gemeint ist eigentlich das “Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien”. Eingeführt im Jahr 2000, hat es das seit 1991 geltende “Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz” aka. “Stromeinspeisungsgesetz” abgelöst.

2000 enthielt das EEG noch einen Einspeise- und Verbrauchsvorrang sowie eine 5-prozentige Degression für die Einspeisevergütung im Wert von zwischen 48 und ca. 51 Cent/kWh für Photovoltaikstrom. In den zwanzig Jahren seines Bestehens hat der Gesetzgeber das EEG mehrfach überarbeitet und reformiert. Zuletzt 2021. Seitdem wird auf Strom für den Eigenverbrauch (bis zu 30 MWh) keine EEG-Umlage mehr fällig, dafür für PV-Anlagen ab 7 kWp ein Smartmeter Pflicht. Eine weitere Überarbeitung des Erneuerbare Energien Gesetzes ist für 2023 geplant.

Das Wichtigste zum EEG in Kürze:
  • Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat 2000 das sogenannte Stromeinspeisungsgesetz abgelöst und regelt die Rechte und Pflichte von Stromproduzenten und Netzbetreibern.
  • Für Photovoltaik sieht das EEG zwei Arten der Förderung vor: die Marktprämie und die Einspeisevergütung.
  • Der Preis pro eingespeister kWh Solarstrom variiert je nach Nennleistung der PV-Anlage, der Einspeisemenge und dem Einspeisemodus (Überschuss- oder Volleinspeisung).
  • Sie können die Einspeisevergütung monatlich oder jährlich verrechnet und ausgeschüttet bekommen – abhängig von den Konditionen Ihres Energieversorgers.
  • Für die Einspeisevergütung werden Stromanbieter über die EEG-Umlage entschädigt, die bislang auch auf privat erzeugten und ins Netz eingespeisten Solarstrom anfiel.
  • Im EEG 2023 sind viele Änderungen geplant:
    • Bereits seit 07/2022 fällt die EEG-Umlage weg.
    • Auch die Einspeisevergütung wurde angehoben.
    • Zu 2023 sollen die Gewerbepflicht abgeschafft werden
    • und die 70%-ige Wirkleistungsdrosselung entfallen.


Was regelt das Erneuerbare Energien Gesetz?

Das EEG regelt im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von Stromproduzenten und Netzbetreibern:

  • die Förderungsart und -höhe für Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen.
  • die Einspeisebevorzugung von nachhaltigem Strom ins Stromnetz.
  • die Verpflichtung von Netzbetreibern zur Stromabnahme und zum Netzausbau.
  • die Selbstversorgung und Vermarktungsoptionen für Stromproduzenten.
  • die Berechnungsgrundlage und Höhe der EEG-Umlage.
Außerdem regelt das Erneuerbare Energien Gesetz diverse Sonderbestimmungen beispielsweise für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch. Es besagt auch, wer unter welchen Bedingungen von der EEG-Umlage befreit wird oder werden kann, regelt aber auch Entschädigungsrichtlinien. Und zwar sowohl im Industrie- als auch im privaten Sektor.

Welche Förderung sieht das Erneuerbare Energien Gesetz vor?

Zwar regelt das Erneuerbare Energien Gesetz die Förderung von umweltfreundlich erzeugtem Strom aus allen nachhaltigen Quellen. Für die Stromgewinnung mit Photovoltaik sind allerdings nur zwei Arten der finanziellen Förderung relevant. Für private Haushalte mit einer PV-Anlage mit Überschusseinspeisung in aller Regel bloß eine. Denn, welche EEG-Förderung Anlagenbetreiber konkret in Anspruch nehmen können, ist vor allem von der Größe und Leistung der jeweiligen Photovoltaikanlage abhängig.

EEG-Förderung per Marktprämie

Die Marktprämie (§ 19 Abs. 1 EEG) errechnet sich jeden Monat neu aus der anlagespezifischen Einspeisevergütung abzüglich dem durchschnittlichen Strombörsenpreis. Sie ist eine variable Art der Förderung für direkt vermarkteten Solarstrom, die sich über die EEG-Umlage finanziert.

Direktvermarktung für Solarstrom kann man freiwillig betreiben, wenn man die sogenannte optionale Marktprämie (§ 33g EEG) erhalten möchte. Für PV-Anlagen mit mindestens 100 kWp ist die Direktvermarktung hingegen verpflichtend.

EEG-Förderung per Einspeisevergütung

Privaten PV-Anlagebetreibern ist die Einspeisevergütung als Förderungsart wahrscheinlich geläufiger. Hierbei handelt es sich um einen fixen Tarif, der sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage richtet. Für PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten Sie seit 08/2022 8,2 Cent pro kWh Solarstrom. Für Anlagen bis 40 kWp 7,1 Cent. Und für Photovoltaikanlagen mit einer kW-Leistung über 40 kWp 5,8 Cent pro kWh. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um die Tarife für Überschusseinspeisung handelt.[1]

Hinweis!

Wenn Ihre Photovoltaikanlage beispielsweise eine Leistung von 13 kWp hat, dann erhalten Sie laut der aktuellen Auslegung des Erneuerbare Energien Gesetzes die Einspeisevergütung aus zwei Tarifen. Für den Strom aus den ersten 10 kWp die Einspeisevergütung in Höhe von 8,2 Cent/kWh. Für die weiteren 3 kWp den Tarif für Anlagen, die über 10 kWp liegen.

Gehen wir bei Ihrer 13 kWp-Anlage von einer durchschnittlichen Produktionsmenge von 10.000 kWh pro Jahr aus. (Die genaue kWh-Anzahl variiert je nach Dachneigung, Ausrichtung, Region, Wetterlage.) Wenn Sie davon einen Eigenverbrauch in Höhe von 6.000 kWh haben, würden Sie 4.000 kWh Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Für diese 4.000 kWh würden Sie dann 7,95 Cent/kWh erhalten. Dies entspricht dem mathematischen Mittel der Einspeisevergütung 2022/23 gemäß der oben beschriebenen Zusammensetzung. Summa summarum betrüge Ihr Gewinn aus der Einspeisevergütung dann 318 Euro.

Wer eine Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung betreibt, erhält bis zu einer Leistung von 300 kWp noch einen sogenannten Volleinspeisungszuschlag. Dieser orientiert sich ebenfalls an der Nennleistung der PV-Anlage.

Wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Jeder, der eine Photovoltaikanlage betreibt, hat Anspruch auf die Förderung durch Einspeisevergütung. Vorausgesetzt, es besteht eine Einspeisezusage durch den lokalen Energieversorger. Und man speist Solarstrom aus eigener Produktion ins Netz ein – egal, ob als Überschusseinspeiser oder als Volleinspeiser.

Der Energieversorger ist es auch, der Photovoltaikanlagenbetreibern die Einspeisevergütung auszahlt. In aller Regel veranlasst er die Auszahlung der Einspeisevergütung monatlich. Das kann je nach Energieanbieter und Vereinbarung in einer von zwei Weisen erfolgen. Entweder Ihr Versorger veranlasst jeden Monat eine Einspeisezählerablesung. Dann erhalten Sie die Vergütung je nach Einspeisemenge. Oder Ihr Stromanbieter schätzt die Menge Ihrer Einspeisung aufs Jahr und entschädigt Sie monatlich mit einer fixen Einspeisevergütung. In diesem Fall erfolgt am Jahresende einmalig eine Ablesung und konkrete Abrechnung.

Wann fällt die Einspeisevergütung weg?

Die Einspeisevergütung fällt bei einer kWp-Leistung von 750 oder mehr weg. Ab dieser Größe besteht die Möglichkeit zur EEG-Förderung nur noch über die o.g. Marktprämie. Für private Photovoltaikanlagenbetreiber entfällt die Einspeisevergütung erst nach 20 Jahren.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Photovoltaikanlage sich nach 20 Jahren nicht mehr rechnet. Im Gegenteil: Durch steigende Bezugspreise für Strom aus dem öffentlichen Netz, können Sie auch dann noch bares Geld sparen, wenn Ihre Einspeisevergütung irgendwann wegfällt. Das macht die Wirtschaftlichkeit einer eigenen PV-Anlage ja gerade aus. Durchschnittliche Preisentwicklung Stromkosten Deutschland 2000 bis 2022

Die EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist Teil des Verbraucherentgeltes, das Stromkunden an Ihre Energieversorger entrichten. Der Strompreis setzt sich aus den Produktionskosten, der Stromsteuer, Netz- und anderen Entgelten, sowie eben der EEG-Umlage zusammen.

Über den kWh-Preis zahlt also jeder, der Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht, anteilig auch die EEG-Umlage an den Stromanbieter. Dieser wiederum leitet sie an den Netzbetreiber weiter, der aus diesen Geldern den Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. So sieht es das EEG vor.

Darum ist die Umlage so volatil

Die Höhe der Umlage variiert, weil sich die EEG-Umlage aus verschiedenen, oft dynamischen Aspekten berechnet:

  • dem erwarteten Börsenstrompreis.
  • der Höhe des Letztverbrauches.
  • dem Zubau an nach EEG geförderten PV-Anlagen.
  • dem aktuellen EEG-Kontostand und
  • einer Liquiditätsreserve zur Verlustabfederung bspw. aufgrund der Saisonalität erneuerbarer Stromquellen.
Für Stromanbieter war die Auszahlung der Einspeisevergütung und Marktprämien mitunter ein Minusgeschäft. Um die Verluste auszugleichen, wurde die EEG-Umlage eingeführt und zur Re-Finanzierung in den Verbrauchspreis eingegliedert. Allerdings war zur Zeit der Einführung der EEG-Umlage nicht mit den aktuellen Turbulenzen an der Strombörse zu rechnen. Die unvorhergesehene Dynamik an der Börse sorgte dafür, dass die EEG-Umlage ihre ausgleichende Wirkung 2021 verfehlt hat. Mit der neuesten Deckelung der EEG-Umlage 2022 von 3,72 Cent/kWh (davor: 6,5 Cent/kWh) soll diese wieder hergestellt werden.

Was die EEG-Umlage mit dem Börsenstrompreis zu tun und wieso wirkt sich der Ukrainekrieg so extrem darauf aus?

Jeder Solarstromproduzent mit einer PV-Anlage ab 100 kWp muss seinen erzeugten Strom an der Strombörse verkaufen. Wie an der Finanzbörse auch, wird der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Ist mehr Strom vorhanden, als benötigt, sinkt der Preis. Ist der Strombedarf höher als das Angebot, steigt der Preis. Im Erneuerbare Energien Gesetz ist die sogenannte Einspeisebevorzugung von Strom aus regenerativen Quellen festgelegt. Das dient dem Versuch, den Großteil des Bedarfes aus erneuerbaren Energien zu decken.

Die Produktion nachhaltigen Stroms aus Solarenergie (7,6 Cent/kWh) und Windkraft (6 bis 11 Cent/kWh) ist die günstigste Art Strom zu erzeugen.[2] Ist nun das Angebot an regenerativem Strom aufgebraucht, die Nachfrage aber noch nicht befriedigt, wird Strom aus konventioneller Produktion zugekauft. Auch hier macht wieder die günstigste Produktionsart (Braunkohle zu 6,3 Cent/kWh) den Anfang. Ist auch dieses Angebot erschöpft, folgt der Strom aus der nächst teuren (Steinkohle zu ca. 8 Cent) Produktionsquelle. Danach aus der wieder teureren (Gas zu ca. 9 Cent/kWh) bis hin zur teuersten (Atom zu 13 Cent/kWh). 2021 wurden 15% des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erdgas gewonnen. Das entspricht etwa 89 Terrawattstunden Strom.[3],[4] Da Erdgas zu großen Teilen aus Russland importiert wurde, wird genau das aktuell (Stand 2022) zum Problem. Die Folge:  Horrende Schwankungen an der Strombörse bzw. der anteiligen Zusammensetzung des Strommixes. Dadurch steigen die Strombörsenpreise derzeit stetig an.

Der tagesaktuelle Strompreis ergibt sich immer aus den Produktionskosten (auch: Stromgestehungskosten) der letzten Stromgewinnungsart, die zum Bedarf hinzugefügt wird.

Der Strombörsenpreis ist einer der größten Einflussfaktoren auf die Höhe der EEG-Umlage. Darum ist diese eben auch entsprechend abhängig von dessen Entwicklung.

Wer muss keine EEG-Umlage zahlen?

2014 hat die Bundesregierung das Erneuerbare Energien Gesetz novelliert. Seitdem musste man die EEG-Umlage auch auf selbst verbrauchten Strom aus eigener Produktion (bspw. Photovoltaik) bezahlen. Mit 40% der eigentlichen Kosten handelte es sich mit der sogenannten Sonnensteuer um eine verminderte bzw. reduzierte EEG-Umlage auf Eigenverbrauch.

Beim zuvor gültigen Satz von 6,5 Cent/kWh hätte die verminderte EEG-Umlage private PV-Anlagenbetreiber demnach 2,6 Cent/kWh selbst verbrauchten Solarstroms gekostet.

Verpflichtet, die reduzierte EEG-Umlage auf ihren Eigenverbrauch zu entrichten, waren bis 12/2020 alle Anlagenbetreiber (ob privat oder gewerblich) mit einer Photovoltaikleistung von 10 kWp oder mehr. Betreiber von Photovoltaikanlagen mit weniger als 10 kWp mussten die EEG-Umlage gar nicht bezahlen. Seit 01/2021 musste man keine EEG-Umlage zahlen, wenn man eine Anlage mit einer Leistung von bis zu 30 kWp besaß. Unabhängig vom Eigenbedarf.

Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage nun vorerst auf 0 Cent/kWh gesenkt. Zum Januar 2023 soll die EEG-Umlage komplett wegfallen.[5]

Mit Photovoltaik Stromkosten sparen dank Förderung

Mit dem EEG 2017 sanken die Vergütungssätze für Solarstromeinspeiser im Rahmen der Umstellung von staatlicher auf Marktregulierung erstmals spürbar. Änderungen am EEG 2021 machten die Investition in eine eigene Photovoltaikanlage dann wieder attraktiv(er). Die EEG-Umlage für Anlagen unter 30 kWp entfiel nämlich und wurde so für die meisten privaten Eigenversorger irrelevant.

Durch den Wegfall der (verminderten) EEG-Umlage auf selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom im EEG 2021, war – trotz niedrigerer Einspeisevergütung – das Sparpotenzial gegenüber der öffentlichen Versorgung wieder merklich gestiegen.

Das EEG 2023

Mit dem EEG 2023 wird sich trotz steigender Energiepreise weiteres Sparpotenzial für PV-Anlagenbetreiber ergeben:

  • Sie zahlen keine EEG-Umlage mehr. Weder auf den Eigenverbrauch noch auf ggf. zusätzlich bezogenen Strom durch den lokalen Versorger.
  • Sie erhalten mit einer Überschusseinspeisung wieder mehr Geld pro kWh Solarstrom. Als Volleinspeiser im kleinsten Leistungsbereich sogar fast doppelt so viel wie zuvor.
  • Die Wirkleistungsdrosselung auf 70% Einspeiseleistung wird eingestellt. Ursprünglich zur Vorbeugung einer möglichen Netzüberlastung gedacht, hat die Drosselung bisher auch die Höhe der Einspeisevergütung künstlich gering gehalten.
  • Und last but not least müssen Betreiber einer PV-Anlage von unter 30 kWp Leistung keine Einkommens- und/oder Gewerbesteuer mehr abführen.

Mehr Eigenverbrauch, mehr Kostenersparnis

Mit einer eigenen Photovoltaikanlage können Sie also effektiv Stromkosten sparen. Und je höher Ihr persönlicher Eigenverbrauch im Verhältnis zur Leistung der Anlage, desto mehr Sparpotenzial dürfen Sie erwarten. Entwicklung des Strompreises im Vergleich zur Entwicklung der Einspeisevergütung für Solarstrom von 2000 bis 2022

Wie sich das konkret in Ihrem individuellen Fall auswirkt, hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab. Darunter der kWh-Preis Ihres Stromversorgers, die belegbare Dachfläche und Ihr Jahresstromverbrauch.

Mit unserem Konfigurator können Sie innerhalb weniger Minuten eine beispielhafte Photovoltaikanlage für Ihr Dach und eine dazugehörige, kostenlose Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen.

Machen Sie jetzt Ihren Sparpotenzial-Check.

Weitere Beiträge.

Ist es sinnvoll, seine PV-Anlage so groß wie möglich zu machen?

Size does matter! Zumindest bei PV-Anlagen. Je größer eine Photovoltaikanlage, desto schneller amortisiert sie sich sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch und desto höher fallen Ihre Ersparnis und Einnahmen aus. Außerdem wird Ihre Immobilie mit jedem Modul mehr zukunfts- und versorgungssicherer.

Weiterlesen
Headerbild Ökobilanz von Photovoltaik

Ökobilanz von Photovoltaik: Wie umweltfreundlich ist Solarenergie?

Bei der Photovoltaikproduktion fallen circa 50 Gramm CO2/kWh an. Aufgewogen wird das durch die hohe Recyclingquote von 90% und die ökologische Amortisation von circa 3 Jahren.

Weiterlesen

Kann man mit Photovoltaik autark sein?

Mit Photovoltaik komplett autark zu sein, ist vielleicht im Hochsommer kurzfristig für wenige Tage möglich – wenn Ihre Anlage überproduziert und Ihr Speicher Sie nachts oder bei Regen versorgt. Im Winter hingegen ist dieses Maß an Autarkie nicht erreichbar. Dafür reicht die Kraft der Sonne in unseren Gefilden im Winter nicht aus, wodurch die Gesamtautarkie übers Jahr natürlich erheblich reduziert wird.

Weiterlesen

PV-Anlage in nur 3 Minuten konfigurieren.

Erhalten Sie direkt und kostenlos einen individuellen Kostenvoranschlag inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung.