Headerbild Vergleich Stromproduktion und Einspeisemenge zur optischen Veranschaulichung der Wirkleistungsbegrenzung

Neue Einspeiseregelung 2023: 70% Wirkleistungsbegrenzung

Solarenergie hat viele Vorteile: der ökologische Fußabdruck wird kleiner, die Energiekosten sinken und Sie können überschüssig produzierten Strom sogar an den Netzbetreiber verkaufen. Oft aber nicht den gesamten Stromüberschuss. Bisher war die Einspeisemenge für PV-Anlagen mit einer Leistung von zwischen 7 und 30 kWp durch die 70-Prozent-Regelung eingeschränkt. Dies sollte die Versorgungsnetzstabilität gewährleisten.

Mitte September 2022 hat das Kabinett die Abschaffung der reduzierten Solarstromeinspeisung für PV-Anlagen unter 25 bzw. 30 kWp beschlossen.[1] Seit dem 14. September 2022, dem Beschlusstag, können private Photovoltaikanlagen ohne voreingestellte Wirkleistungsbegrenzung ans Netz gehen. Seit Januar 2023 können bei den Netzbetreibern auch rückwirkend Anträge auf eine Deaktivierung der Limitierung gestellt werden.

Das Wichtigste zur neuen Einspeiseregelung in Kürze:
  • Die neue Einspeiseregelung 2023 gibt endlich die lang ersehnte einfach Antwort auf die Frage: Wie viel Strom darf ich einspeisen? Nämlich: So viel Sie möchten.
  • Mit der Aufhebung der 70-Prozent-Regel können alle PV-Anlagen bis 25 kWp, die 2023 in Betrieb genommen werden, ohne Wirkleistungsbegrenzung ans Netz gehen.
  • Für Photovoltaikanlagen bis einschl. 7 kWp können seit Januar 2023 rückwirkend Anträge auf Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung gestellt werden.
  • Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistungsfähigkeit ab 7 bis 25 bzw. 30 kWp ist das Inbetriebnahmedatum ausschlaggebend.
  • PV-Anlagen von vor Mitte September 2022 müssen auf eigene Kosten umgerüstet werden – zuvor muss die Maßnahme allerdings beim Netzbetreiber beantragt werden.

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Was ist die Wirkleistung?

Wirkleistung zeichnet sich dadurch aus, dass sie immer positiv geladen ist und ihre Richtung nicht ändert, sondern immer vom Ursprung zur Last fließt. Die Wirkleistung wird in Watt angegeben (kW, MW, GW) und kann mit einem sogenannten Wattmeter gemessen werden.

Ein anderes Wort für Wirkleistung ist "Nutzleistung". In Wechselstromkreisen verlaufen Spannung und Stromstärke phasengleich. Das heißt, Spannung und Stromstärke starten zum gleichen Zeitpunkt, erreichen einen Peak und gelangen gleichzeitig wieder zum Nulldurchgang. Wenn Stromstärke und Spannung parallel verlaufen, bilden sie zur gleichen Zeit einen 90° Winkel. Schwingung generiert dann positive Leistung. Die sogenannte Wirkleistung. Sie verrichtet in einem Stromkreis die eigentliche Arbeit und produziert Wärme, mechanische Kraft und Licht.

Was ist die Wirkleistungsbegrenzung?

Die Wirkleistung ist also die Energie, die im DC-Stromkreis fließt. Und somit auch die Energie, die bei Überschuss ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Mit Hilfe der Wirkleistungsbegrenzung, auch als 70-Prozent-Regelung bekannt geworden, wird die Menge an privat generiertem Solarstrom eingeschränkt, die pro PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.

Die 70-Prozent-Regelung wurde 2012 vom Gesetzgeber im Rahmen der Einspeiseregelung im EEG als Alternative zum sogenannten Einspeisemanagement festgelegt, um Besitzer kleinerer PV-Anlagen von den hohen Kosten zu entlasten, die eine Installation eines solchen Einspeisemanagementsystems mit sich bringt.

Wozu überhaupt eine 70-Prozent-Regelung?

Der Grundgedanke hinter der Einschränkung der Einspeisemenge ins öffentliche Netz ist die Sicherung der Netzstabilität.

Diese wird dadurch garantiert, dass nicht mehr Strom ins öffentliche Netz hineinfließt als ausgespeist wird. Das war so lange sehr einfach zu gewährleisten, wie die Einspeisung nur durch wenige, leicht koordinierbare Großproduzenten erfolgte. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Stromeinspeisung ins Netz jedoch zunehmend dezentraler und somit weniger einfach zu kontrollieren. Die Sorge war also, dass durch unregulierte Solarstromeinspeisung das erforderliche Gleichgewicht nicht mehr gewährleistet wäre.

So wurde zunächst das Einspeisemanagement für alle PV-Anlagen Pflicht – unabhängig von ihrer Größe, Leistungsfähigkeit oder ob sie privat oder kommerziell betrieben wurden. Die elektrischen Voraussetzungen für dieses Einspeisemanagement zu schaffen ist allerdings sehr kostenintensiv. Das schreckte vor allem private PV-Besitzer ab. Darum wurde für alle Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von unter 30 kWp eine Alternative geschaffen: Die kleineren PV-Anlagen konnten mit Hilfe der 70-Prozent-Regelung die Einspeisemenge schon am Netzanschlusspunkt begrenzen.

Dadurch wurden Photovoltaiksysteme auch mit geringerer Nennleistung für den "Hausgebrauch" wieder attraktiver und erschwinglicher.

Irrtümer über die 70-Prozent-Regelung

Eines der größten Missverständnisse rund um die Wirkleistungsbegrenzung ist die Annahme, dass Sie nur 70% Ihrer Überschussproduktion einspeisen dürfen.

Ein weiterer Irrglaube ist, dass die 70-Prozent-Regelung bedeutet, dass Ihre PV-Anlage nicht mehr als 70% der Strommenge produzieren darf, die Sie umsetzen könnte.

Doch die Fehlannahme fängt eigentlich schon viel früher an und bildet überhaupt erst die Grundlage dafür, dass es zu solchen Missverständnissen kommt: Keine Photovoltaikanlage produziert wirklich jemals und schon gar nicht konstant 100% die Strommenge, auf die sie ausgelegt ist.

Das ist schon allein durch den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik begründet. Kein PV-Modul ist wirklich 100% effizient. Umwelteinflüsse wie Witterung, Wetter, Temperaturschwankungen und Verschattung, Dachausrichtung und Sonnenintensität, sowie Komponentenverschleiß machen es unmöglich, dass ein Solarpanel im Betrieb die gleiche Wirkleistung erzielt wie unter Laborbedingungen.

Aber worauf bezieht sich die Wirkleistungsbegrenzung denn dann?

Darauf, dass Sie nur 70% der sogenannten Nennleistung Ihrer PV-Anlage ins Netz speisen dürfen. Sie haben also beispielsweise eine 7 kWp-Anlage. Dann durften Sie bislang höchstens 4.900 kWh Solarstrom ins Netz einspeisen.

Der Punkt ist nur der: Von den 70% aller privaten PV-Anlagen, die in Deutschland mit einer Einspeisebegrenzung versehen sind, überschreiten nur die wenigsten überhaupt jemals die 70%-Grenze und wenn, dann nur kurzzeitig. Nämlich dann, während die Sonne genau im Zenit steht und das Dach genau nach Süden ausgerichtet ist.

Für einen Großteil der privaten Photovoltaikanlagenbetreiber ändert der Wegfall der 70-Prozent-Regelung also nur unwesentlich was. Wenn überhaupt.

Wirkleistungsbegrenzung für PV 2023: Das ist jetzt anders

Die Sorge um Netzstabilität und Spannungsqualität war nachweislich unbegründet. Mit Hilfe von Redispatches, einem besseren Einspeisemanagement und anderen Maßnahmen haben die Netzbetreiber die Einspeisung aus dezentralen Stromquellen optimieren können. 2020 waren deutsche Haushalte zu 99,998% mit Strom versorgt.[2]

Eine Überlastung des Stromnetzes sieht nun wirklich anders aus. Und darum hat der Gesetzgeber beschlossen, dass man sich getrost von der 70-Prozent-Regelung verabschieden kann. Das heißt, im Fall der Fälle, können private PV-Anlagenbetreiber ab 2023 auch bis zu 100% Ihrer Anlagennennleistung ins öffentliche Netz einspeisen. Zumindest, wenn die Anlage zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt:

  1. Sie überschreitet die 25 kWp-Grenze nicht und
  2. sie wird bzw. wurde erst 2023 in Betrieb genommen.

Ein bisschen komplizierter wird es für PV-Anlagenbetreiber, deren Anlagen von 2022 oder älter sind. Hier müssen wir zwei Szenarien unterscheiden:

  1. PV-Anlagen, die vor dem 14.09.2022 ans Netz gingen und
  2. PV-Anlagen, die nach diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden.

Meine Anlage ging vor Mitte September '22 in Betrieb – was ändert sich durch die neue Einspeiseregelung 2023 für mich?

Haben Sie eine Anlage mit weniger als 7 kWp auf dem Dach?

Dann können Sie bei Ihrem Netzbetreiber einen Antrag auf Entfernung der Wirkleistungsbegrenzung bzw. des zu diesem Zweck installierten Funk-Rundsteuerempfängers (FRE) stellen. Hintergrund dieser bürokratischen Hürde ist, dass der Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen können muss. Anträge zur technischen Umstellung Ihrer PV-Anlage auf eine unbegrenzte Wirkleistungseinspeisung können Sie ab Januar 2023 – auch rückwirkend – stellen.

Was Sie beachten müssen: Die Kosten für die Entfernung der Wirkleistungsbegrenzung bzw. der Fernsteuerbarkeit müssen Sie selbst tragen!

Schafft Ihre PV-Anlage bis zu 30 kWp?

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Entweder Sie nehmen die 70-Prozent-Regelung weiter in Kauf
  2. oder Sie installieren einen Smart Meter.

Sobald besagter Smart Meter eingebaut ist, können Sie seit Januar 2023 bei Ihrem Netzbetreiber Antrag auf eine unbegrenzte Einspeisung stellen. Auch rückwirkend. Wichtig ist, dass Ihr Smart Meter gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist.

Hinweis

Bei dem o.g. Smart Meter handelt es sich um eine zusätzliche Messstelle. Es ist also nicht der gleiche Zähler, der für Ihre PV-Anlage eingebaut wurde. Dieser zusätzliche Smart Meter muss von einer Fachkraft installiert werden.

Meine Anlage ging nach Mitte September '22 ans Netz – wie wirkt sich die neue Wirkleistungsbegrenzung für PV 2023 in meinem Fall aus?

Mit einer PV-Anlage von bis zu 25 kWp maximaler Nennleistung entfällt ab 2023 die 70-Prozent-Regelung für Sie. Sie können einen Antrag bei Ihrem Netzbetreiber darauf stellen, die Wirkleistungsbegrenzung ausschalten zu lassen. Auch für PV-Anlagen von nach 14.09.2022 greift der Wegfall rückwirkend.

Das Antragsformular, das Sie benötigen, um bei Ihrem lokalen Netzbetreiber die Deaktivierung der Wirkleistungsbegrenzung zu verlangen, nennt sich "ANA", kurz für: "Anmeldung zum Netzanschluss". Und ja, es handelt sich um das gleiche Formular, das Sie bei der Erstanmeldung Ihrer PV-Anlage beim Netzbetreiber, verwenden.

Sie finden darauf die Möglichkeit, die gewünschte Änderung "Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung" zu beantragen.

Da jeder Netzbetreiber seine eigenen Vordrucke verwendet, müssen Sie sich für Ihren individuellen Antrag zum Abschalten der 70%-Regelung mit Ihrem individuellen Versorger in Verbindung setzen. Viele stellen Formulare dieser Art aber auch zum Download auf Ihrer Website zur Verfügung.

Netze.bw beispielsweise – zum Antrag - oder die Mitteldeutsche Netzgesellschaft - zum Formular.

Andere, wie die Bayernwerke und die Pfalzwerke machen es noch komfortabler und stellen den Netzanschlussantrag als digitalen Service über die Website bzw. ein Kundenportal zur Verfügung.

Wie funktioniert Wirkleistungsbegrenzung?

Es gibt im Grunde genommen zwei technische Möglichkeiten, um mit der Einspeiseregelung 70% der maximalen Nennleistung ins öffentliche Netz zu geben.

Statische Wirkleistungsbegrenzung:
Bei der statischen Wirkleistungsbegrenzung wird bzw. wurde die 70-Prozent-Regelung schon im Wechselrichter implementiert. Das heißt, der Wechselrichter wurde von Anfang an so eingestellt, dass er maximal 70% umsetzen kann.

Diagramm, dass statische Wirkleistungsbegrenzung darstellt

Dynamische Wirkleistungsbegrenzung:
In diesem Fall "merkt" der Wechselrichter, wenn die Einspeisung 70% überschreitet und schaltet automatisch ab.

Diagramm, das dynamische Wirkleistungsbegrenzung darstellt

Übrigens: Mit einem intelligenten Energymanager können Sie die Wirkleistungsbegrenzung ein Stück weit "umgehen". Etwa indem Sie die Steuereinheit so einstellen, dass sie bei Erreichen der 70%-Grenze größere Verbraucher wie Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Ihre Wallbox dazu schaltet, sodass Sie den Peak Ihrer Stromproduktion besser nutzen können.

Diese Arten der Wirkleistungsbegrenzung standen dann zur Verfügung, wenn die PV-Anlage maximal 25 kWp Strom produzierte. Optional bestand für diese Photovoltaikanlagen auch die Möglichkeit, statt die Begrenzung im Wechselrichter umzusetzen, einen sogenannten FRE einbauen zu lassen.

Für PV-Anlagen mit mehr als 25 kWp Nennleistung war der Einbau eines Funk-Rundsteuerempfängers hingegen verpflichtend. Mit Hilfe dieser Technik war es dem Netzbetreiber möglich, die Wirkleistungsbegrenzung ferngesteuert von extern zu aktivieren.

Wie kann ich die Wirkleistungsbegrenzung ausschalten?

Unabhängig davon, ob Ihre Bestandsanlage über eine statische oder dynamische Wirkleistungsbeschränkung handelt, Sie können die Funktion nicht selbst deaktivieren. Bei einem verbauten FRE schon gleich gar nicht.

Für die Abschaltung einer Wirkleistungsbegrenzung, wie sie Stand heute in rund 70% aller privaten PV-Anlagen in Deutschland aktiviert ist, sind Sie auf geschulte AC-Monteure bzw. Solarteure angewiesen.

Die Änderung der 70-Prozent-Regelung sieht vor, dass Sie die Kosten für die Deaktivierung selbst tragen. Ob sich das lohnt, ist eine individuelle Entscheidung.

Muss ich die Wirkleistungsbegrenzung ausschalten?

Sie sind nicht verpflichtet oder angehalten, die installierte Einspeisebegrenzung Ihrer Bestandsanlage abzuschalten. Und in manchen Fällen stellt sich auch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist. Bei der genannten dynamischen Wirkleistungsbegrenzung beispielsweise, wenn Sie ohnehin den meisten Strom selbst verbrauchen, eher nicht. Sie werden die "magische" 70%-Grenze für die Einspeisung selten erreichen.

Auch wenn Ihre Dachausrichtung nicht optimal ist, sodass Sie ohnehin nur auf eine Anlagennennleistung von +/- 70% kommen, ist es zumindest fraglich, ob sich der bürokratische Aufwand einerseits und eventuelle Kosten für die Deaktivierung oder gar den Einbau eines weiteren Smart Meters – je nach Anlagengröße – wirklich rechnen.

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