Zwei Männer montieren die Unterkonstruktion einer Photovoltaikanlage auf einem Ziegeldach

Photovoltaik-Pflicht bei Neubau: Alles, was Sie 2023 wissen müssen

2030. 2050. Zwei Jahreszahlen, die so weit weg erscheinen und doch schon so bald vor der Tür stehen werden. Zwei Jahreszahlen, die tiefgreifende Veränderungen in der Energieversorgung markieren werden.

Das ambitionierte Ziel bis 2030 ist, dass mindestens 80% der Stromversorgung in Deutschland aus erneuerbaren Quellen stammt und die CO2-Emissionen um 55% gesenkt sind. Dieser Etappensieg soll es dann ermöglichen, bis 2050 möglichst völlig treibhausgasneutral zu sein. Teil der Maßnahmen ist die als PV-Pflicht bekannt gewordene, verpflichtende Installation von Photovoltaik bei Neubau.

Die Photovoltaik-Pflicht in Kürze:
  • Wirtschaftlich rentable Planung vorausgesetzt, kann eine Photovoltaikanlage beim Neubau aus einer Pflicht eine ökologisch und ökonomisch attraktive Chance machen.
  • Derzeit (Stand: 10/2022) sind private Bauherren in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachen in der Pflicht, Ihren Wohnneubau mindestens PV-ready zu planen.
  • Auch ohne gesetzliche Pflicht kann es finanziell attraktiv sein, schon beim Neubau von Wohngebäuden eine Photovoltaikanlage einzuplanen.
  • Für Umsetzung Ihrer Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Neubaus benötigen unsere Profis 3 bis 4 Monate Vorlaufzeit.
  • Ausnahmen von der Photovoltaik-Neubau-Pflicht gibt es nur, wenn fundierte technische oder wirtschaftliche Gründe gegen eine Installation sprechen.
  • Etwaige Kritik an einer Photovoltaik-Pflicht für private Wohnneubauten lässt sich Wind aus den Segeln nehmen, wenn man Profis mit der Planung beauftragt.


Neubau: Photovoltaik Pflicht oder Chance?

Unabhängig voneinander kommen zwei unterschiedliche Umfragen[1];[2] unter deutschen Hauseigentümern und Bauherren vom Frühjahr 2022, respektive Ende 2021 zu dem Ergebnis, dass knapp ein Viertel der Deutschen die Installation einer Anlage planen, um die Energie der Sonne für ihre Energieversorgung zu nutzen. Und auch insgesamt findet die sogenannte Photovoltaik-Pflicht großen Anklang bei der Bevölkerung. Es lässt sich also zumindest einmal festhalten: Eine Pflicht muss nicht immer auch Zwang bedeuten. Man kann sie auch als Chance begreifen.

Zusätzlich attraktiv wird Photovoltaik gerade beim Neubau durch die verschiedenen Fördermittel und monetäre Unterstützung von verschiedenen Seiten. So stellt die Bundesregierung seit Juli 2022 etwa Fördergelder aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung - im Gegenzug soll dann die EEG-Umlage, aus der die Gelder bislang stammten, 2023 abgeschafft werden. Kreditinstitute wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben spezielle Förderkredite zu Sonderkonditionen an Kunden, für die beim Neubau Photovoltaik Pflicht wird.

Mehr noch: Die zunehmend unattraktiven Strompreise und die Abhängigkeit durch den Energieimport sorgen dafür, dass betroffene Bauherren die Pflicht zu Photovoltaik am Neubau zunehmend als Chance wahrnehmen. Als Chance ihren Teil zur Energiewende beizutragen, natürlich. Aber vor allem auch, um eine der teuersten Nebenkosten wirksam zu senken.

Damit das auch wirklich gelingt, ist es jedoch nicht nur Autarkie wichtig, sondern auch, dass die Photovoltaikanlage wirtschaftlich ist!

und Sie erhalten kostenfrei eine Wirtschaftlichkeitsprognose für die entworfene PV-Anlage dazu.

Wen betrifft die Photovoltaik-Pflicht?

Im September 2022 hat das Bundesministerium eine PV-Pflicht (Gewerbe) bzw. eine PV-Regel (Privat) angekündigt.[3]
"Bei gewerblichen Neubauten wird Solarenergie verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel."
Nach und nach haben 2022 bereits mehrere Bundesländer eigene Solarnutzungspflichten eingeführt. Andere planen noch. Um wieder andere ist es in Sachen PV-Pflicht noch ganz still. Die Änderungen in den Landesklimagesetzen sorgt bei vielen Bauherren für Verwirrung. Wer ist schon jetzt betroffen? Wer erst 2023 oder sogar später? Wo ist Photovoltaik auch schon für Bestandsgebäude Pflicht? Wo nur beim Neubau? Und kann es sinnvoll sein, auch dort schon eine Photovoltaikanlage mitzudenken, wo aktuell noch keine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten besteht?

Photovoltaik-Pflicht für Neubauten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden private Bauherren zum Bau einer Photovoltaik-Anlage verpflichtet, die ihre Bauanträge nach dem 01. Mai 2022 gestellt haben.

Ferner verpflichtet Baden-Württemberg alle Häuslebauer (bzw. -besitzer) zur Installation einer PV-Anlage, die ab Januar 2023 das Dach ihres Hauses sanieren möchten - oder müssen.

Photovoltaik am Neubau: ab 2023 auch in Berlin Pflicht

Wer in Berlin 2023 ein Eigenheim bauen will, das eine Wohnfläche von 50 qm überschreitet, wird auch dort nicht um die Photovoltaik-Pflicht herumkommen. Dabei hat die Landesregierung definiert, dass bei neu gebauten Wohnhäusern mindestens 30% der Bruttodachfläche mit Solarmodulen belegt werden müssen.

Bremen führt Neubau-Photovoltaik-Pflicht ab 2023 ein

Die Pflicht, private Neubauten mit Photovoltaik auszustatten, wird im Stadtstaat Bremen ab 2023 greifen. Angepeilt ist der Startschuss für Mai.[4] Geplant ist, dass Neubauten eine Photovoltaikanlage installieren müssen, die so groß ist, dass sie mindestens 70% der geeigneten Dachfläche einnimmt und auch Parkplätze mit mindestens 25 Stellplätzen eine Solarüberdachung für mindestens 60% ihrer Gesamtfläche bekommen müssen. Auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden soll die PV-Pflicht in Bremen greifen.

Bremen und Bremerhaven haben sich zum Ziel gesetzt, Solar Cities zu werden. Die bislang 44 Megawatt-Leistung soll auf 1550 erhöht werden. Das würde eine Neuinstallation von Photovoltaik im Umfang von jährlich 10 Gigawatt erfordern. Damit könnten bis zu 40% der Stromversorgung aus Solarenergie gewonnen werden.

Die Photovoltaik-Pflicht in Bremen soll für neue Wohngebäude genauso gelten wie für gewerblich genutzte Objekte. Werden bei Bestandsimmobilien Dächer saniert, greift die Neubau-Photovoltaik-Pflicht dort ebenso.

Photovoltaik-Pflicht in Hamburg für neu gebaute Wohnungen und Häuser

Auch Hamburg schließt sich den Bundesländern an, die die Energiewende mit einer PV-Pflicht für Neubauten vorantreiben möchten.

Wer in Hamburg ab 2023 den Neubau einer Wohnung oder eines Hauses plant, wird zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach verpflichtet.

Für Sanierungen greift die Photovoltaik-Pflicht in Hamburg ab 2025.

Photovoltaik-Pflicht in Bayern

In Bayern wurde die PV-Pflicht nicht nur im Klimaschutzgesetz, sondern auch in der Bauordnung festgehalten. Bis 2023 betrifft die verpflichtende Photovoltaikanlageninstallation aber vor allem staatliche, gewerbliche und sonstige sogenannte Nicht-Wohngebäude.

Private Bauherren haben noch Aufschub bis 2025. Erst zum Januar 2025 werden dann auch neu gebaute Wohngebäude und sanierte Bestandswohngebäude mit einer verpflichtenden PV-Anlage ausgestattet werden müssen.

Niedersachsen will nur noch PV-ready Neubauten

Wer in Niedersachen ein Eigenheim plant, bleibt von einer sofort greifende Photovoltaik-Pflicht zunächst einmal verschont. Allerdings sieht das Klimaschutzgesetz dort vor, dass ab 2023 alle Wohnneubauten PV-ready geplant werden müssen.

Was bedeutet PV-ready?

Damit ist gemeint, dass die Dachkonstruktionen künftiger Wohngebäude so geplant und realisiert werden müssen, dass die spätere Montage einer Solar- und/oder Photovoltaikanlage möglich ist. Auch die Kabel- und Leitungsschächte müssen bei Neubauten natürlich eingeplant werden und idealerweise auch direkt ein Zwei-Wege-Stromzähler.

De facto kann es jedoch finanziell sinnvoller sein, eine Photovoltaik-Anlage nicht erst nachzurüsten, sondern sie direkt beim Neubau zu realisieren:

  • Sie müssen in der Zwischenzeit keinen teuren Strom von Ihrem lokalen Energieversorger beziehen.
  • Sie müssen später nicht wieder für einen Gerüstbauer bezahlen, weil das Baugerüst vom Neubau sowieso noch steht.
  • Ihre Photovoltaikanlage amortisiert sich früher.
  • Die aktuelle und zukünftige Nachfrage könnte die Komponentenverfügbarkeit zusätzlich strapazieren, sodass Sie von der jetzigen Verfügbarkeit profitieren sollten, um unnötig lange Wartezeiten bei einem späteren Nachrüsten zu vermeiden.
  • Die aktuelle Inflation beeinflusst auch die Preise für Komponenten am Solar- und Photovoltaikmarkt. Wenn Sie die kommende Photovoltaik-Pflicht für Wohnraum-Neubauten in Niedersachsen schon gleich umsetzen, können Sie der voraussichtlich steigenden Preisentwicklung vorweg greifen.
Natürlich muss die Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht beim Neubau zeitlich gut geplant sein. Wir empfehlen Ihnen, Ihre PV-Anlage von Klarsolar circa 3 bis 4 Monate vor Fertigstellung Ihres Daches in Auftrag zu geben.

Weitere Tipps und Tricks zur optimierten Planung, haben wir in unserem Beitrag darüber, wie Sie Ihren Neubau PV-ready machen für Sie zusammengetragen.

Geplante Photovoltaikpflichten in den meisten Bundesländern

Mit Ausnahme von Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen haben alle Bundesländer entweder schon Pläne für eine baldige PV-Pflicht ausgearbeitet, sind noch in der Findungsphase oder haben sogar schon konkrete Gesetze erlassen. Viele davon beschränken sich aber zumindest im ersten Schritt vor allem auf Nicht-Wohngebäude und Gewerbeimmobilien, weshalb diese Verordnungen hier keine Erwähnung finden.

  • Sachsen denkt über eine gestaffelte Verpflichtung nach, aber erst, wenn das Konzept für die bundesweite PV-Pflicht vorliegt.
  • Sachsen-Anhalt plant Stand jetzt (03/2023) keine eigene PV-Pflicht.
  • Auch in Brandenburg wartet man die geplante bundesweite Einführung einer Photovoltaikpflicht ab.
  • Das Saarland prüft nach eigenen Angaben wie eine eigene PV-Pflicht aussehen könnte.
  • Thüringen hat zwar bereits einen Entwurf ausgearbeitet, aber noch keinen Zeitplan festgelegt.
  • So ähnlich verhält es sich auch in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Hessen hat zwar eine PV-Pflicht. Diese gilt derzeit nur für Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen und staatliche Gebäude.
  • Rheinland-Pfalz verpflichtet zunächst ebenfalls vor allem Parkplatzbetreiber und Gewerbeimmobilien. Das Bundesland hebt sich dadurch von anderen ab, weil es als Alternative zu Photovoltaik auch Solarthermie gestattet.

Ausnahmen von der Neubau-Photovoltaik-Pflicht

Keine Regel ohne Ausnahme. Das trifft auch auf die Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten im Wohnbereich zu. In allen Bundesländern, die die PV-Pflicht schon jetzt auch auf Wohngebäude ausgedehnt haben, werden auch Ausnahmen von dieser Pflicht definiert.

Grundsätzlich lässt sich immer sagen, dass kein Eigenheimbesitzer und Bauherr zur Installation von Solarkollektoren verpflichtet werden kann, wenn diese technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Das kann etwa dann der Fall sein, wenn das Dach bzw. die für eine Modulbelegung in Frage kommende Dachseite nach Norden ausgerichtet ist. Es kann aber auch sein, dass die Dachfläche zu gering ist, um darauf die für eine rentable Photovoltaikanlage nötige Anzahl Solarmodule zu installieren.

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Bundesländer noch eigene Ausnahmekriterien definieren. So gibt Berlin etwa die Möglichkeit, sich von der PV-Pflicht befreien zu lassen, wenn eine Installation zu einem “unangemessenen Aufwand” oder in irgendeiner Hinsicht zu “nicht zu billigender Härte” führen würde. Das Problem: Was genau angemessen oder unangemessen bzw. zu billigen oder nicht zu billigen ist, bedarf noch der Klärung.

Neben der Alternative, statt einer Photovoltaik- eine Solaranlage auf dem Neubau zu installieren, bezieht Hamburg überdies noch den Faktor der Amortisierung in die Befreiung mit ein. So greift die PV-Pflicht bei Wohnneubauten nicht, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass sich die Photovoltaikanlage innerhalb von 20 Jahren amortisiert.

Kritik an der Photovoltaik-Neubau-Pflicht für Wohngebäude

Während die Photovoltaik-Pflicht für Neubauten als Maßnahme für die Energiewende von der Breite der Bevölkerung grundlegend begrüßt wird, ist deren Umsetzung leider noch mit oft schwer durchschaubaren, komplizierten bürokratischen Hürden verbunden.

Als Fullservice-Anbieter nimmt Klarsolar Ihnen genau diesen bürokratischen Aufwand rund um die Planung, Anmeldung und Konstruktionskoordination Ihrer Photovoltaik-Neubauanlage ab.

Hinzu kommt eine unter der Auftragslage ächzende Handwerksbranche. Solarteure beklagen fehlende Kapazitäten, die durch eine Neubau-Photovoltaik-Pflicht zusätzlich gegängelt würden und verweisen außerdem auf die durch die vorherrschende geopolitische Situation geschwächten Lieferketten.

Beides sind valide Kritikpunkte. Und beides sind umso mehr Anlass für Sie, Ihr Photovoltaikprojekt in die vertrauensvollen Hände unserer Fullservice-Solaragentur zu legen. Wir kümmern uns darum, zuverlässige Monteure, konzessionierte Elektriker und verfügbare Module für Ihre PV-Anlage so zu organisieren und koordinieren, dass Sie pünktlich nach dem Richtfest Ihres Neubaus Ihrer Photovoltaik-Pflicht nachkommen können:

Beispiele für erfolgreiche Photovoltaik-Pflicht auf neu gebauten Wohngebäuden

Die Neubau-Photovoltaik-Pflicht in Deutschland ist nicht nur Ländersache. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die PV-Pflicht auf Bundesebene einzuführen. Und damit wäre Deutschland nicht allein.

Der US-Staat Kalifornien hat 2018 eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten verabschiedet.[5] Die spanische Regierung führte schon 2006 als eines der ersten Länder der Welt eine Solar- und Photovoltaik-Pflicht ein.[6];[7] Kürzlich hat auch die Wiener Kommunalregierung nachgezogen. Seit 2020/21 ist in der Österreichischen Hauptstadt das Anzapfen der Sonnenenergie Bedingung, wenn man neue Häuser bauen oder bestehende Gebäude grundlegend sanieren möchte.[8]

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